| Deutschland, Deutschland über
alles, über alles in der Welt, Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher
Sang, Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland, Komponist: Franz Josef Haydn (1732-1809) |
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| Vereinzelt
wird in tatsächlich Deutschland behauptet, manchmal sogar von Seiten der Deutschen
Polizei, dass das Absingen aller drei Strophen des Deutschlandliedes verboten sei, weil es
gegen des § 86a des StGB verstoße. Das Amtgericht Lüneburg stellte dazu in einem Urteil (Az. NZS 15 Gs 419/03) unter anderem fest: "Das 'Lied der Deutschen' stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfung gestellt wird. Auch der Text der 1. Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB." Es sei anerkannt, so das Gericht weiter, dass bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen werden soll. "Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen. (...) Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, dass nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird ..." |
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| Volker Preuß | |