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beliebte inoffizielle Flagge,
Seitenverhältnis = 3:5
Zu bestimmten Gelegenheiten, zum Beispiel bei sportlichen Großveranstaltungen sieht man immer wieder schwarz-rot-goldene Flaggen, welche das Staatswappen der BRD in der Mitte führen. Es handelt sich dabei nicht um die Dienstflagge der BRD, die für den Privatgebrauch nicht zugelassen ist, sondern um eine inoffizielle Flagge. Inoffiziell heißt hier: Diese Flagge hat keinen hoheitlichen Charakter, und kann diesen auch nicht verliehen bekommen. Es handelt sich nicht um ein Staatssymbol der BRD. Trotzdem verlautbart das Bundesinnenministerium (BMI) auf seiner Homepage: "Nur amtliche Stellen des Bundes dürfen seine Hoheitszeichen verwenden. Neben dem Bundeswappen und dem Bundesadler gehören dazu auch das Bundessiegel und die Bundesdienstflagge". Zuwiderhandlungen fallen unter §124 I des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und "können" mit einer Geldbuße geahndet werden. Parallel gibt das Innenministerium dazu für "Bürger und Firmen" bekannt, dass "in Zeiten eines Großereignisses" die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen "als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als sozialadäquat geduldet werden kann". Das ist dann nicht rechtswidrig und wird auch nicht geahndet. Die Dienstflagge der BRD ist von der oben gezeigten inoffiziellen Flagge durch folgende Merkmale zu unterscheiden:
• Die Dienstflagge trägt nicht das Staatswappen, sondern das sogenannte Bundesschild. Die Darstellung des Adlers im Bundesschild weicht von der Darstellung des Adlers im Staatswappen der BRD ab, und das Schild hat auch eine andere Form
• Das Bundesschild befindet sich nicht in der Mitte der Flagge, sondern ist ein wenig in Richtung des Flaggenmastes verschoben
Dienstflagge,
Seitenverhältnis = 3:5
Quelle: www.wa.de