Der Begriff "Weimarer Republik" ist in der Geschichte des Deutschen Reiches ein Synonym für die Zeitspanne zwischen dem Inkrafttreten der bürgerlich-republikanischen Verfassung am 11.08.1919 und der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten am 30.01.1933. Die neue Weimarer Reichsverfassung war eine Mischung aus einheits- und bundesstaatlichen Elementen bei einer starken Stellung des Reichspräsidenten. Gesetzgebendes Organ war der Reichstag, die Länder waren im Reichsrat vertreten. Die Staatsbezeichnung – "Deutsches Reich" – blieb trotz der neuen Verfassung erhalten, und lautete zu keinem Zeitpunkt "Republik". Das Wort "Weimarer Republik" leitet sich aus dem Tagungsort ab – die Stadt Weimar – an dem die verfassunggebende Nationalversammlung vom 06.02.1919 bis zum 30.09.1919 zuerst tagte. Die Beratungen wurden dann noch bis zum 21.05.1920 in Berlin fortgesetzt. Die Geschichte des Deutschen Reiches war zwischen November 1918 und dem Jahr 1933 durch tiefgreifende Veränderungen und Krisensituationen gekennzeichnet. War es doch Ende 1918 gerade noch so gelungen, einen kommunistischen Putsch zu verhindern, so kam es Anfang 1919 zu gewaltsamen kommunistischen Erhebungen, die durch patriotisch gesinnte Freiwilligenverbände, die sogenannten "Freikorps" niedergeschlagen werden konnten. Im Jahre 1920 kam es zum Kapp-Putsch, eine Revolte gegen die Republik gerichteter rechter Kreise. Nicht zuletzt durch einen Generalstreik wurden die Putschisten zum Aufgeben gezwungen. Während dessen revoltierten erneut die Kommunisten im Ruhrgebiet. Am 28.06.1919 war das Versailler Diktat durch eine deutsche Delegation unterzeichnet worden, und es trat am 01.10.1920 in Kraft. Es war auf Grund der gigantischen Reparationszahlungen in großen Teilen einfach nicht erfüllbar. Die USA hatten diesen sogenannten Vertrag deswegen gar nicht erst unterzeichnet, und mit dem Deutschen Reich einen eigenen Friedensvertrag ausgehandelt. Auch die Sowjetunion ging den selben Weg. Das Deutsche Reich verlor in Folge des Versailler Diktats dennoch alle seine Kolonien und 70.000 km² Staatsgebiet. Da die Reparationen nicht gezahlt werden konnten, besetzten Frankreich und Belgien das Ruhrgebiet und begannen die deutsche Wirtschaft zu plündern. Die folgende wirtschaftliche Krise und auch die hohe Inflation führten zu chaotischen Zuständen im Reich. Im Rheinland drohte sich eine "Rheinische Republik" abzuspalten. Ebenso widersetzte sich Bayern zunehmend der Zentralgewalt. Und wieder versuchten die Kommunisten diese Zustände für einen Umsturz auszunutzen. Bis 1924 hatte sich die Situation aber wieder stabilisiert, nicht zuletzt durch den umsichtigen Einsatz der Reichswehr. Im Jahre 1929 kam es zur Weltwirtschaftskrise, die zusammen mit den Auswirkungen des Versailler Diktats dazu beitrug, das Deutsche Reich wieder in eine tiefe wirtschaftliche Krise zu stürzen. Aus der nun auch politisch schwierigen Situation gingen Adolf Hitler und seine NSDAP als Sieger hervor, die am 30.01.1933 über Wahlen die Macht ergriffen, und binnen kurzer Zeit die Demokratie im Lande beendeten. Damit endete die Periode der "Weimarer Republik". Die bürgerlich-republikanische Verfassung blieb zwar bis über das Kriegsende hinaus gültig, war jedoch durch die Notstandsgesetzgebung nur noch teilweise in Kraft, und in einigen Teilen abgeändert worden.
Durch die Annahme einer bürgerlich-republikanischen Verfassung war man im Deutschen Reich der Meinung, auch einen offiziellen heraldischen Symbolwechsel vorzunehmen. Der Reichsadler, bisher kaiserlich geprägt, wurde wesentlich vereinfacht und trägt kein Brustschild mehr. Als Nationalflagge wurde die schwarz-rot-goldene Flagge aus den Revolutionsjahren des Deutschen Bundes angenommen. Alle übrigen Flaggen, vor allem die Seeflaggen, wurden, abgesehen von kleineren Veränderungen, im Wesentlichen vom kaiserlichen Deutschen Reich übernommen, allerdings wurden sie in der Oberecke um eine kleine schwarz-rot-goldene Flagge ergänzt. In der Verfassung vom 11.08.1919 heißt es dazu in Artikel 3: "Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke." Ergänzend dazu galt die "Verordnung des Reichspräsidenten über die deutschen Flaggen" vom 11.04.1921 (RGBl. S. 483) und vom 05.05.1926 (RGBl. I S. 217) und die "Bekanntmachung des Reichspräsidenten betreffend das Reichswappen und den Reichsadler" vom 11.11.1919 (RGBl. S. 1877).
Die Flaggen des Deutschen Reiches erscheinen somit als eine Mischung aus demokratisch-bürgerlichen Symbolen und Symbolen des Kaiserreichs. Man könnte sie angesichts der unsicheren politischen Lage in Deutschland als ein Zugeständnis an die politische Rechte, bzw. an die Monarchisten sehen. Zu einem gewissen Teil ist das auch richtig, wenn man jedoch genauer hinschaut wird man feststellen, das die an Land zu nutzenden Flaggen in Schwarz, Rot und Gold erscheinen, und nur die Seeflaggen wurden in Schwarz, Weiß und Rot beibehalten. Das hängt ursächlich auch damit zusammen, dass die Hansestädte nicht auf das gewohnte Erscheinungsbild ihrer schwarz-weiß-rot beflaggten Handelsschiffe verzichten wollten. Dieser Standpunkt hat ebenfalls mit dazu beigetragen die Erkennungszeichen des Deutschen Reiches zur See im wesentlichen unverändert beizubehalten. Am 05.05.1926 wurde durch Reichspräsident v. Hindenburg eine neue Flaggen-Verordnung erlassen, laut der Deutsche Vertretungen in Übersee und in europäischen Seehandelshäfen außer der Reichsflagge (Schwarz-Rot-Gold) auch die Handelsflagge zu zeigen hatten. Das galt bis 1933.
Die Dienstflaggen zeigten in ihrer Mitte nicht das Staatswappen, sondern das sogenannte Bundesschild. Die Darstellung des Adlers im Bundesschild wich von der Darstellung des Adlers im Staatswappen ab.
Eine Sonderform der Flaggen sind die Banner, langestreckte Fahnen, die häufig an einem schmalen Querstab hängend aufgezogen oder befestigt werden. Informationen zu deutschen Bannern und Bannerflaggen ← bitte hier klicken
Das Wappen des Deutschen Reiches zeigte auch zwischen 1919 und 1935 einen rot bewehrten schwarzen Adler auf goldenen Grund, wobei das Wappen 1928 neu gestaltet wurde. Dieses Design hat die Bundesrepublik Deutschland 1949 für ihr Wappen übernommen. Der Adler ist ein sehr altes Symbol, das auf die Feldzeichen der römischen Legionen zurückgeht. Diese bestanden aus einer senkrechten Tragestange, an dessen oberen Ende eine Querstange befestigt war. Auf dieser Querstange saß ein Adler. Das Wappen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zeigte dann einen schwarzen Adler in goldenem Feld. Das Abbild des Adlers war schon bei den römischen Kaisern beliebt, und außer auf der Reichsflagge erschien es im Mittelalter auch auf deutschen Münzen, um auch dort das Fortbestehen des römischen Kaisertums zu symbolisieren. Der deutsche Reichsadler hat seit dem Mittelalter ein natürliches Vorbild: den Steinadler (Aquila Chrysaetos). Ursprung des Adlers ← bitte hier klicken. (Entstehung und Ursprung der Farbe Rot im Reichsadler ← bitte hier klicken)
1922–1936, Das Siegel und kleines Wappen des Deutschen Reiches
Das Siegel wurde 1921 von dem Künstler Sigmund von Weech geschaffen, und 1922 mit dem "Erlass über die Dienstsiegel" offiziell für das Deutsche Reich eingeführt. Es wurde bis 1936 weiter verwendet, dann abgeschafft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es im Jahre 1950 für die Bundesrepublik Deutschland wieder angenommen.
1914–1918 · Erster Weltkrieg, ein Bündnis des Deutschen Kaiserreiches mit
Österreich-Ungarn treibt das Deutsche Reich durch die Kriegserklärung Russlands
an Österreich-Ungarn an der Seite der Mittelmächte in den Krieg, nach Erfolgen und
Friedenschluss an der Ostfront erfolgt die Niederlage an der Westfront durch das Eingreifen der USA,
es kommt zur bürgerlichen Novemberrevolution, Sturz der Monarchien im Reich und in den Bundesstaaten
09.11.1918 · Proklamation der Republik (auch Weimarer Republik genannt, weil die
Verfassung in Weimar entstand)
28.06.1919 · Versailler Diktat, Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und
den Alliierten nach dem Ersten Weltkrieg, das Deutsche Reich wird an den Verhandlungen nicht beteiligt und
unter Androhung der Besetzung zur Unterschrift gezwungen, die Alleinschuld des Deutschen Reiches am Krieg
wird festgelegt, das Deutsche Reich verliert alle seine Kolonien, 70.000 km² seines Territoriums,
muss seine Armee auf 100.000 Mann abrüsten, die 15jährige Besetzung der linksrheinischen Gebiete
erdulden und gigantische Reparationen zahlen
1929 · die Weltwirtschaftskrise und die Folgen des Versailler Diktats treffen Deutschland hart, Verschlechterung
der Situation im Lande, in den Folgejahren Zuspitzung der innenpolitischen Lage, Erstarken der politisch extremen
linken und rechten Parteien
1930 · Regierungen von Präsidialkabinetten des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg regieren per Notverordnungen,
Frankreich zieht sich aus dem Rheinland zurück
30.01.1933 · Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten
24.03.1933 · die demokratischen Parteien des Reichtags treten unter dem Eindruck extrem linker Aktionen und Anschläge die
Souveränität des Parlaments als Gesetzgeber an die Regierung unter der Führung der Nationalsozialisten ab, die
Weimarer Reichsverfassung wird außer Kraft gesetzt, die Nationalsozialisten regieren jetzt diktatorisch und
errichten ein totalitäres nationalsozialistisches Einparteien-Regime, es etabliert sich das sogenannte "Dritte Reich".
Deutschland ist das Land der Deutschen. Die Deutschen selbst sind keine gewachsene Nation im üblichen Sinne, sondern ursprünglich ein Zusammenschluss von germanischen Stämmen. Das Wort "deutsch" geht auf das alte Wort "teudisk" zurück, was mit "zum Stamme gehörig" zu übersetzen ist. Es wurde von den Stämmen verwendet, die "Theodisk" gesprochen haben, was auf den Stamm der Teutonen zurückgeht. Im Jahre 843 wurden die Teutonen erstmals als "Teutisci" bezeichnet. Über die Jahrhunderte wurde aus "teudisk" dann "tiutsch" und später dann "deutsch". Benachbarte Völker oder Stämme, die nicht "teudisk" waren, übernahmen dieses Wort für die Deutschen, so sagen die Italiener: "Tedeschi", die germanischen Skandinavier: "Tysk", die Holländer: "Duitse". Andere nannten die Deutschen einfach Germanen, auch wenn sie selber welche waren und sind, so die Engländer: "Germans", aber auch andere Völker verfuhren so, z.B. die Griechen: "Germanoi", oder die Rumänen: "Germani". Andere Nachbarn übertrugen den Namen des Stammes, mit dem sie es an ihrer Grenze zu tun hatten, auf alle Stämme des Landes, so die Franzosen: "Allemand", was auf den Stamm der Alemannen zurückgeht, und international weite Verbreitung gefunden hat. Die Finnen nennen die Deutschen "Saksa", was auf den Stamm der Sachsen zurückgeht. Die Russen nennen Deutschland "Germania", aber die Bewohner und ihre Sprache "Nemjetski", was sich entfernt mit "die Stummen" übersetzen lässt, weil es den Deutschen in Russland einst verboten war ihre eigene Sprache zu sprechen. Auch dieses "Nemjetski" hat Verbreitung gefunden, so in allen slawischen Sprachen und auch im Ungarischen als "Nemat".
Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der ehemaligen DDR, und steht bis heute aus.
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: ... "Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. ...
Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig ... Verantwortung für „Deutschland als Ganzes"(= Deutsches Reich) tragen – auch – die vier Mächte. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich) ... und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland" (Deutsches Reich) ... anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.
"Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt ist". Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B. (Weiter dazu Dissertation von Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland)
Auf Grund einer sogenannten "Kleinen Anfrage" aus dem Bundestag vom 20.02.2015, Frage 27, antwortet die Regierung der BRD: " Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. ..." Rechtsgrundlage: BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155.
Quelle: Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" - Auswärtiges - Antwort - vom 30.06.2015:
bundestag.de