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Die Flaggen der deutschen Kolonien
Die deutschen Kolonien unterstanden – Kiautschou ausgenommen – dem Reichskolonialamt. Entsprechend verwendeten Behörden dessen Siegel, Flaggen und das Reichswappen. Ab 1913 wurde überlegt, für die Kolonien eigene Hoheitszeichen zu schaffen. Erste Entwürfe lagen 1914 vor, jedoch wurde das Projekt wegen des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs und wegen des Verlusts der Kolonien nicht mehr realisiert. Das gedachte Aussehen der Wappen und Flaggen konnte in den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts anhand von Fragmenten lediglich rekonstruiert werden. Die meisten Rekonstruktionen beziehen sich auf einen Artikel der Zeitung "Afrika-Nachrichten" von 1933 und die daraus folgenden Rekonstruktionen des niederländischen Vexillologen Mark Sensen vom Februar 1998, die auch auf diesen Seiten berücksichtigt werden. Die Wappen selbst sollten oberhalb des Wappenschilds noch die Kaiserkrone tragen, jedoch nicht auf den Flaggen, wenn man der Rekonstruktion von Mark Sensen folgt. Die Wappenschilde zeigten immer den gleichen Aufbau: Ein horizontal zweigeteiltes Schild, dessen Schildhaupt auf weiß den Reichsadler mit dem Brustschild des Hauses Hohenzollern zeigte. Im Hauptteil eine stilisierte Darstellung von Pflanzen, Tieren oder Landschaften, die je nach Land unterschiedlich gefärbt waren.
geplante Flagge für Togo
geplante Flagge für Deutsch-Südwestafrika
geplante Flagge für Deutsch-Neuguinea
geplante Flagge für Deutsch-Ostafrika
geplante Flagge für Kamerun
geplante Flagge für Deutsch-Samoa
1898–1914,
Flagge des Gouverneurs der Kolonie Kiautschou
1891–1916,
Flagge des Gouverneurs der Kolonie Deutsch-Ostafrika