Das Land hatte, wie alle Kronländer der österreichischen Krone, seine eigenen, sogenannten Landesfarben, die unter anderem auf horizontal getreiften zwei- oder dreistreifigen Flaggen gezeigt wurden. Die Landesfarben waren sehr oft dem jeweiligen Wappen des Kronlandes entnommen oder wurden duch eine weitere, nicht im Wappen enthaltene Farbe ergänzt, oder sie gingen auf ältere Modelle des Landeswappens zurück (z.B. Krain). Offiziell waren die Landesfarben aber nie geregelt oder festgelegt worden, so dass deren Reihenfolge in der Praxis of variierte oder die Farben gar an sich abwichen. Der österreichische Heraldiker Hugo Gerard Ströhl (1851–1919) hat sich wohl als erster des Themas angenommen und wahrscheinlich um das Jahr 1890 herum die Landesfarben auf den Flaggen bei den jeweiligen Landesbehörden abgefragt und zusammengestellt.
Das Kronland "Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca", welches 1861 geschaffen wurde, verwendete als Landesfarben eine Flagge die zwei horizontale Streifen in Weiß und Rot zeigte. Die Farben stammen vom Wappen Görz, welches unter anderem sechs Streifen in Weiß und Rot zeigte. Die Farben könnten aber auch eine Kompromisslösung sein, denn: Von der alten Grafschaft Görz war Gradisca zwischen 1500 und 1516 abgetrennt, und dann noch mal zwischen 1647 und 1717. Zumindest im letzeren Fall war das mit einem eigenen Wappen verbunden, dass sich ähnlich bis in die heutige Zeit erhalten hat. In der Zeit der Habsburger Monarchie zeigte das Wappen ein in Gold und Blau geteiltes Schild und in der Mitte ein geschliffenes silbernes Ankerkreuz, also die Farben Gold, Blau und Silber. Diese Farben werden von einigen Quellen als Landesfarben von Gradisca genannt, jedoch nirgends verifiziert. In der Zeit der Habsburger Monarchie war das Wappen der Grafschaft Görz diagonal von links oben nach rechts unten geteilt, und zeigte oberhalb der Diagonale einen gekrönten goldenen Löwen auf Blau, und unterhalb sechs Streifen in Silber und Rot, also die Farben Silber, Rot und Blau. Diese Farben werden von einigen Quellen als Landesfarben von Görz genannt, jedoch nirgends verifiziert.
Die Farben von Görz und Gradisca sind dabei wohl weniger das Problem, eher der Umstand das beide Landesteile wahrscheinlich beide eigene Farben hatten. Hier gibt es sehr viele mögliche Farbkombinationen, alle auf die Farben der Wappen bezogen, die als Landesfarben für Landesteile angegeben werden. Angeommen es stimmt wirklich, dass Görz und auch Gradisca eigene Landesfarben gehabt hätten (eigentlich ein Prozess der in deutschen Binnenländern erst um 1830 abgeschlossen war), könnten die Farben Weiß und Rot für "Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca" einem Kompromiss darstellen, denn je eine der beiden Farben kommt im jeweiligen Wappen, oder auch in den Landesfarben, vor. Angeblich durften die Landesfarben der Landesteile in beiden Landesteilen bis 1918 ganz legal zusätzlich zu Weiß und Rot verwendet werden.
Das Wappen der "Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca" zeigt einen gespaltenen Schild, vorn das Wappen von Görz, vorne geschrägt, oben in Blau ein golden gekrönter ebensolcher Löwe, unten fünfmal von Silber und Rot gegengeschrägt, hinten das Wappen von Gradisca, ein silbernes Ankerkreuz in einem Gold über Blau geteilten Feld. Der Schild trägt einen Fürstenhut. Das Wappen von Görz geht auf das Haus der Meinhardiner zurück. Sie werden auch "Görzer" genannt. Der österreichische Heraldiker Hugo Gerard Ströhl hat das Wappen um 1890, in seiner letzten bekannten Ausführung, mit landestypischen Früchten umgeben, welche die Bedeutung des Landes als Landwirtschafts- Obstbauregion hervorheben sollten. Man erkennt Mais, Granatäpfel, Wein und Kirschen.
1335 · Aussterben des Hauses Görz (jüngere Linie) in Kärnten
1363 · Aussterben des Hauses Görz (jüngere Linie) in Tirol
1500 · Aussterben auch der älteren Linie des Hauses Görz, die Grafschaft Görz kommt als Erbschaft an das Haus Habsburg, es kommt zu Streitigkeiten mit Venedig, das Gradisca für sich beansprucht
1516 · Frieden von Brüssel, Venedig tritt Gradisca an das Haus Habsburg ab
1647 · Kaiser Ferdinand III. trennt Gradisca von der Grafschaft Görz ab und gibt sie gegen Entgelt als Gefürstete Grafschaft Gradisca (Deutsch: Gradis oder Gradisch) dem Haus Eggenberg zum Lehen
1717 · die Eggenberger sterben aus, das Lehen erlischt und wird eingezogen, Görz und Gradisca werden zur Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca vereint
1797–1809 · Französische Revolutionskriege: ein Teil Österreichs (Steiermark) wird 1797 von den Franzosen besetzt
1809 · Friede von Wien, Österreich verliert Salzburg, das Innviertel, Westgalizien und Teile von Ostgalizien und tritt Istrien, Triest, Görz, Krain, Kärnten, Kroatien, und Dalmatien an Frankreich ab, die 1810 zu den französischen "Illyrischen Provinzen" zusammengefasst werden
1813 · Österreich erklärt Frankreich (Napoléon) den Krieg
1814/1815 · Wiener Kongress, Neuordnung Europas nach der Ära Napoléon, das Kaiserreich Österreich (Haus Habsburg) erhält die 1809 verlorenen Gebiete zurück; Istrien, Triest, Görz, Kärnten und Krain werden zum Habsburgischen Königreich Illyrien zusammengefasst, Dalmatien und Kroatien werden wieder an Ungarn (unter den Habsburgern, Teil des Kaiserreichs Österreich) angeschlossen
1848/1849 · Revolution in Wien, Bürgerkrieg zwischen Ungarn und Kroaten, Aufstände in Prag, Mailand und Venedig, daraufhin dankt Kaiser Ferdinand I. ab und Franz Joseph I. von Habsburg wird neuer Kaiser, die Aufstände werden niedergeschlagen und er erlässt eine neue Verfassung: die Titular-Erblande der Habsburger im Kaiserreich Österreich werden zu Kronländern mit eigenen Landtagen umgewandelt, der dalmatische Landtag lehnt den Anschluss an Kroatien ab, das Königreich Dalmatien wird ein eigenes Kronland der österreichischen Krone, Kroatien und Slawonien werden zum "Königreich Kroatien und Slawonien" vereinigt, das als Nebenland bei der ungarischen Krone verbleibt, Auflösung des Königreichs Illyrien: Aufteilung in die Kronländer Krain, Kärnten, Küstenland, Kroatien und Slawonien und Dalmatien
1861 · neue österreichische Verfassung, die drei Bestandteile des Küstenlandes, Markgrafschaft Istrien, Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, Reichsunmittelbare Stadt Triest mit ihrem Gebiet werden eigene Kronländer mit eigenen Parlamenten, allerdings unter einem gemeinsamen Statthalter, dem Landeschef des Österreichisch-Illirischen Küstenlands mit Sitz in Triest
1914–1918 · Erster Weltkrieg, danach Zusammenbruch der Kaiserlich-Königlichen Monarchie, Zerfall von Österreich-Ungarn in Nationalstaaten
10.09.1919 · Friedensvertrag von Saint-Germain nach dem Ersten Weltkrieg, Österreich muss Görz und Gradisca an Italien abgetreten, als "Provincia di Gorìzia" Italien angeschlossen
1945 · Eroberung und Besetzung der Region durch jugoslawische Partisanen gegen Ende des zweiten Weltkriegs, Vertreibung und teilweise auch Ermordung des größten Teils der im Lande verbliebenen deutschen Zivilbevölkerung
1947 · in Folge des 2. Weltkrieges muss Italien ca. 85% des Territoriums der "Provincia di Gorìzia" an Jugoslawien (heute Slowenien) abtreten, Teilung der Stadt Görz
Der Name der Stadt Görz, der Sitz der Grafen von Görz aus dem Hause der Meinhardiner, geht auf das slawische Wort "gorica" zurück, was "kleiner Hügel" bedeutet.
Görz wird italienisch "Gorizia" genannt, slowenisch "Gorica" furlanisch "Gurize" und auf Englisch "Gorz, Goerz oder Gorizia". Der Name der Stadt Gradisca, geht auf das slawische Wort "gradec" zurück, was "kleine Burg" bedeutet. Der italienische Name der Stadt, "Gradisca", lautet auf Deutsch "Gradis / Gradisch", genannt auf Slowenisch "Gradišče", auf Furlanisch "Gardiscja / Gardiscje" und auf Englisch ebenfalls "Gradisca".
Was ist eine Gefürstete Grafschaft? Eine Grafschaft wird von einem Grafen regiert. Ein Graf untersteht normalerweise einem höheren Adeligen, z.B. einem Herzog - die Grafschaft ist somit Teil eines Herzogtums. Ein Herzog gehört, im Gegensatz zum Grafen, als Reichsfürst zum Hochadel, untersteht dem Kaiser direkt und hat Zutritt zum den Kaiser beratenden Reichsfürstenrat. Der Kaiser konnte jedoch einen Grafen in den Stand eines Reichsfürsten erheben, ohne das er einen neuen, höheren Titel bekam. Er hatte Zutritt zum Reichsfürstenrat und wurde "gefürsteter Graf" oder "Reichsgraf" genannt.