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Das Flaggenlexikon informiert anhand von ca. 3.500 Flaggen umfassend über Länder und Völker, Kolonien und alte Staaten, bietet Informationen zu deren Geographie und Geschichte, deren Flaggen und Wappen. Eine alphabetische Liste erleichtert den Einstieg. Es gibt aber auch eine semiotische Suchmaschine, den Flaggenfinder, mit dem sich eine Flagge nach geometrischen Merkmalen suchen, finden, zuordnen und identifizieren lässt.
Die Seiten enthalten aktuelle und historische Flaggen und Fahnen aus der ganzen Welt, von allen offiziell anerkannten Staaten der Erde, ehemaligen Staaten, deren Handelsflagge, Marineflagge, Staatsflagge, Dienstflagge, die Fahne des Staatsoberhaupts, oder Sonderflaggen, Flaggen bzw. Fahnen von sezessionistischen Gebieten, viele Provinzflaggen oder von territorial untergeordneten Gebieten, Flaggen der Bundesländer oder Bundesstaaten und Flaggen diverser Völker.
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letzte Aktualisierung am:
In Europa sind die Flaggen, so wie wir sie heute kennen, aus den
Wappen der Feudalherren hervorgegangen. Bereits im frühen Mittelalter war man dazu übergegangen, das Abbild des Wappens auf ein Stück Tuch, dass an einer
Tragestange befestigt war, zu übertragen. Aber schon im Römischen Reich gab es eine Art
Vorform einer Flagge, das Labarum, ein an einer Querstange befestigtes rotes
Tuch mit dem Christusmonogramm in der Mitte. Auch war es üblich die Mäntel
herausragender Personen weithin sichtbar an Stangen zu tragen. Ein solches Objekt wurde
als Pallium bezeichnet. Berühmt war der Mantel des Heiligen Martin, der
den französischen Königen als Banner diente.
Eine Fahne mit dem Abbild des Wappens wird als Wappenfahne bezeichnet. Es
waren immer prunkvolle Einzelstücke, die den Standort des Feudalherren auf dem Schlachtfeld kennzeichnen sollte. Seine gesamte Bekleidung und auch die des Pferdes zeigte seine Wappen
und Farben. Die Aufgabe der Herolde (Hariwald = Heerwalter) war es, in dem Getümmel der Schlacht den Überblick
zu behalten und exakt festzustellen, wer Freund, wer Feind, wer verletzt oder tot war.
Belehnte der Feudalherr nach der Schlacht verdiente Gefolgsleute, wurde ihnen ein Wappen
verliehen. Der Herold, der übrigens nicht von Adel sein musste, ging dabei beratend zur Hand.
Fahnen, die ganze Menschengruppen kennzeichneten, kamen erst in der Zeit der
Kreuzzüge auf. Der Papst verlieh bestimmten national homogen
zusammengesetzten Kreuzzugsheeren Fahnen. Diese trugen immer ein großes, bis an die
Außenenden der Fahne reichendes Kreuz, waren aber farblich
unterschiedlich gehalten. Diese Fahnen haben sich teilweise bis in die Neuzeit erhalten, denken wir z.B. an Dänemark. Eigentliche Nationalflaggen, wie
wir sie heute kennen, sind ein Produkt der Neuzeit, und entstanden im Gefolge der
bürgerlichen Revolutionen. Der Staatsbegriff wurde von der Person des Herrschers
entfremdet, und so war es notwendig nach neuen Symbolen für den Staat zu
suchen. Herrscher- oder Geschlechterflaggen wurden so durch die Nationalflaggen abgelöst.
Die erste Nationalflagge dieser neuen Art war die französische Trikolore. Für die
aufkommenden Nationalheere wurde es notwendig, Fahnen rationell und in großer Stückzahl
zu fertigen. Das erklärt oft das einfache Erscheinungsbild der Fahnen
dieser Zeiten, denn es wurde nicht mehr das Wappen auf der Fahne dargestellt, sondern nur
die Farben des Wappens, auch wenn das Wappen selbst manchmal auf den Flaggen ergänzt
wurde.
Heutige Nationalflaggen sind oft Hoheitszeichen souveräner Staaten. Der Umgang mit der Flagge wird oft durch strenge Gesetze und Regeln bestimmt, auch in
Deutschland. Man verbittet sich
deren Missbrauch oder mutwillige Beschädigung. Man
unterscheidet heute zwischen Nationalflaggen, Staatsflaggen, Flaggen der
Staatsoberhäupter, Marineflaggen, Handelsflaggen, Dienstflaggen oder Zollflaggen. Häufig
gibt es regionale Flaggen, etwa Flaggen für Bundesländer oder staaten, Provinzen oder Städte. Eine besondere Bedeutung
haben Flaggen oder Wimpel in der Schifffahrt.
Die (Halb-)Wissenschaft, die sich mit den Flaggen beschäftigt wird Flaggenkunde genannt. Sie hat sich aus der Heraldik (Wappenkunde) heraus entwickelt. Viele Begriffe, die eine Flagge beschreiben, haben Ihre Wurzel eigentlich in der Wappenkunde. Die Flaggenkunde wird häufig auch Vexillologie genannt. Dieser Begriff leitet sich vom lateinischen Wort für Fahne ab (vexillum).
Was ist nun aber der Unterschied zwischen einer Flagge oder einer Fahne? Grundsätzlich und entwicklungsgeschichtlich gibt es keinen Unterschied. Es sind zwei verschiedene Worte, mit ihrem eigenen charakteristischen Ursprung, die ein und den selben Gegenstand bezeichnen. Das Wort Fahne bedeutete ursprünglich Tuch, und kommt von dem mittelhochdeutschen Wort van(e), bzw. dem althochdeutschen Wort fano, bzw. dem gotischen Wort fana. Alle diese Wörter sind urverwandt mit dem lateinischen Wort pannas, was wiederum Tuch heißt, bzw. dem griechischen Wort pênê, was Gewebe, auch im Sinne von Tuch meint. Die Bedeutung des Wortes Fahne als Feld- oder Hoheitszeichen entstand durch die Verkürzung der Zusammensetzung des althochdeutschen Wortes gundfano, was Kampftuch heißt. Das Wort Flagge kam um 1600 aus dem Niederdeutschen ins Hochdeutsch, und leitet sich ab vom englischen Wort flag, was "schlaff hängen" bedeutet, und seinen Ursprung im altnordischen Wort flagra hat, aber flattern heißt. Im Niederdeutschen wurde das Wort dann mit Doppel g verwendet, ähnlich solchen Worten wie baggern, Dogge, flügge, Roggen usw. Die Wortverbindung "die Flagge streichen" ist eine Lehnübersetzung des 17. Jahrhunderts von der englischen Redewendung to strike colours. In moderner Auslegung werden allerdings Unterschiede zwischen Fahne und Flagge gemacht. So versteht man heute unter einer Fahne ein an einer Fahnenstange direkt befestigtes, aus Tuch hergestelltes und besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen, wohingegen eine Flagge zwar auch ein aus Tuch hergestelltes, besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen ist, jedoch an einer Flaggenleine leicht auswechselbar befestigt wird und mit ihrer Hilfe an einem Flaggenmast oder Flaggstock gehisst und niedergeholt werden kann.
Ein Banner ist lange, schmale Flagge, die an einem Querstock befestigt wird. Sie wird so an einem Mast gehisst, dass sie senkrecht herabhängt. Banner werden oft zur dekorativen Ausschmückung für Gebäude, Räume und Plätze benutzt. Manchmal wird ein Banner auch als Hängefahne bezeichnet.
Eine Bikolore ist eine zweifarbige Flagge mit gleichbreiten senkrechten oder auch waagerechten Streifen.
siehe Ensign
Eine Dienstflagge ist eine dem Gebrauch durch staatliche Dienststellen vorbehaltene Flagge. Sie wird oft auch als Staatsflagge bezeichnet. siehe: Staatsflagge, siehe Seedienstflagge.
Dippen nennt man den Flaggengruß in der Seeschifffahrt. Dazu wird die Flagge bis zur halben Höhe des Flaggenmastes oder Flaggstocks niedergeholt, und erneut auf die volle Höhe gehisst.
Ein Doppelstander ist eine Flagge deren Flugseite dreieckig eingeschnitten ist. Doppelstander sind eine Besonderheit der Gestaltung militärischer und Dienstflaggen, vor allem der Kommandozeichen und Rangabzeichen. Man nennt einen Doppelstander auch "doppelt gewimpelt", "Splittflagge" oder "Schwalbenschwanzflagge". Eine besondere Form des Doppelstanders weist in der Mitte des Einschnittes an der Flugseite eine "Zunge" auf, d.h. sie ist "gezungt" oder "dreifach gewimpelt".
Ein Emblem ist eine bildlich-symbolische Darstellung. Im englischen Sprachraum wird dafür haufig das Wort Badge gebraucht. Durch die Anbringung eines Emblems an einer Flagge kann diese für einen speziellen Zweck abgewandelt werden.
Das Wort Ensign stammt aus dem Englischen und bedeutet Flagge oder Fahne. Weiterhin wird es als militärischer Dienstgrad für einen Leutnant zur See verwendet. Ursprünglich wurde damit aber ein Fähnrich bezeichnet. In der heutigen Welt der Flaggen ist ein Ensign eine Sonderflagge, die im Bereich des Britischen Empire verwendet wurde und wird. Der Ensign wurde entwickelt, in dem man ein einfarbiges Flaggentuch auswählte, und in dessen Oberecke (oben am Mast) eine andere Flagge einsetzte. Obwohl bereits seit dem 17. Jahrhundert Ensigns verwendet wurden, hat Großbritannien das Ensign-Flaggensystem erst in Jahre 1864 offiziell eingeführt, das heißt, es wurde offiziell gültig und einem strengen Regelwerk unterworfen. So müssen Kriegsschiffe seit 1864 einen sogenannten "White Ensign" führen, also eine weiße Flagge (oft mit durchgehendem roten Georgskreuz) mit dem britischen Union Jack in der Oberecke. Im außerenglischen Sprachraum wird eine so verwendete Flagge als Marineflagge bezeichnet. Dienstschiffe (also Schiffe die den jeweiligen Regierungen gehören, z.B. Hilfsschiffe) müssen seit 1864 einen "Blue Ensign" führen, also eine blaue Flagge mit dem britischen Union Jack in der Oberecke. Der "Blue Ensign" galt und gilt aber auch an Land als Flagge der Regierung und der Verwaltungsbehörden. Im außerenglischen Sprachraum wird eine so verwendete Flagge als Staatsflagge bezeichnet. Handelsschiffe müssen seit 1864 einen "Red Ensign" führen, also eine rote Flagge mit dem britischen Union Jack in der Oberecke. Im Gebiet des Britischen Empire durften und dürfen auch Privatpersonen diese Flagge auf See verwenden, in den Kolonien jedoch nur, wenn von der britischen Admiralität eine Erlaubnis für die entsprechende Kolonie erteilt wurde. Das heißt: Viele Kolonien hatten und haben keinen "Red Ensign". Der "Red Ensign" wird im englischen Sprachraum auch als "Civil Ensign" bezeichnet. Das heißt "Bürgerflagge", und ist ein weiterer Hinweis dafür, dass auch Privatpersonen eine solche Flagge auf See verwenden dürfen. Im außerenglischen Sprachraum wird der "Red Ensign" (nicht ganz richtig) als Handelsflagge bezeichnet. Seit 1865 durften Schiffe von Kolonialregierungen einen "Blue Ensign" (später eventuell auch einen "Red Ensign") mit einem Badge Abzeichen oder Emblem zur Unterscheidung im fliegenden Ende führen. Die jeweiligen Regierungen sollten entsprechende Bagdes zur Verfügung stellen. Die Regelungen des Ensign-Flaggensystems ist in Großbritannien und seinen Kolonien nach wie vor aktuell. Sie haben sich aber auch in vielen ehemaligen britischen Kolonien erhalten, wobei einige dieser heute unabhängigen Staaten sogar den britischen Union Jack in der Oberecke beibehalten haben (z.B. Australien, Neuseeland), oder nur Variationen in der Farbe des "Blue Ensign" zugelassen haben, so etwa Hellblau als Zeichen der Unabhängigkeit (z.B. Fidschi, oder das ehem. Südrhodesien). Die meisten ehemaligen britischen Kolonien haben aber den britischen Union Jack in der Oberecke durch ihre eigene Nationalflagge ersetzt, und/oder die Verwendung des Red Ensign wurde auf Handelsschiffe beschränkt (z.B. Indien, Pakistan), oder man ist ganz von der Verwendung des Ensign-Flaggensystems abgekommen.
Das Wort Fahne bedeutete ursprunglich Tuch, und kommt von dem mittelhochdeutschen Wort van(e), bzw. dem althochdeutschen Wort fano, bzw. dem gotischen Wort fana. Alle diese Wörter sind urverwandt mit dem lateinischen Wort pannas, was wiederum Tuch heißt, bzw. dem griechischen Wort pênê, was Gewebe, auch im Sinne von Tuch meint. Die Bedeutung des Wortes Fahne als Feld- oder Hoheitszeichen entstand durch die Verkürzung der Zusammensetzung des althochdeutschen Wortes gundfano, was Kampftuch heißt. Grundsätzlich und entwicklungsgeschichtlich gibt es zwischen einer Flagge und einer Fahne keinen Unterschied. Es sind zwei verschiedene Worte, mit ihrem eigenen charakteristischen Ursprung, die ein und den selben Gegenstand bezeichnen. In moderner Auslegung werden allerdings Unterschiede zwischen Fahne und Flagge gemacht. So versteht man heute unter einer Fahne ein an einer Fahnenstange direkt befestigtes, aus Tuch hergestelltes und besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen, wohingegen eine Flagge zwar auch ein aus Tuch hergestelltes, besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen ist, jedoch an einer Flaggenleine leicht auswechselbar befestigt wird und mit ihrer Hilfe an einem Flaggenmast oder Flaggstock gehisst und niedergeholt werden kann.
Das Wort Flagge kam um 1600 aus dem Niederdeutschen ins Hochdeutsch, und leitet sich ab vom englischen Wort flag, was "schlaff hängen" bedeutet, und seinen Ursprung im altnordischen Wort flagra hat, aber flattern heißt. Im Niederdeutschen wurde das Wort dann mit Doppel g verwendet, ähnlich solchen Worten wie baggern, Dogge, flügge, Roggen usw. Die Wortverbindung "die Flagge streichen" ist eine Lehnübersetzung des 17. Jahrhunderts von der englischen Redewendung to strike colours. Grundsätzlich und entwicklungsgeschichtlich gibt es zwischen einer Flagge und einer Fahne keinen Unterschied. Es sind zwei verschiedene Worte, mit ihrem eigenen charakteristischen Ursprung, die ein und den selben Gegenstand bezeichnen. In moderner Auslegung werden allerdings Unterschiede zwischen Fahne und Flagge gemacht. So versteht man heute unter einer Fahne ein an einer Fahnenstange direkt befestigtes, aus Tuch hergestelltes und besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen, wohingegen eine Flagge zwar auch ein aus Tuch hergestelltes, besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen ist, jedoch an einer Flaggenleine leicht auswechselbar befestigt wird und mit ihrer Hilfe an einem Flaggenmast oder Flaggstock gehisst und niedergeholt werden kann.
Die Flugseite ist die dem Fahnenmast (Fahnenstange) abgewandte Seite einer Flagge. Sie wird auch fliegendes Ende genannt.
Die Gastlandflagge wird von Schiffen und Booten gehisst, wenn sie in die Gewässer, insbesondere jedoch in die Häfen eines anderen Landes einlaufen und vor Anker gehen. Sie wird am Mast an Steuerbord gesetzt, und zwar höher, mindestens jedoch gleich hoch als die eigene Nationalflagge. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass man sich den Gesetzen des besuchten Landes unterordnet. Es ist also eine Art rechtliche Verpflichtung. Handelsschiffe setzen als Gastlandflagge die Handelsflagge des jeweiligen Gastlandes, und alle nicht als Handelsschiff registrierten privaten Schiffe, Boote und Jachten verwenden dazu die Nationalflagge des jeweiligen Gastlandes. Es war Brauch, dass beide Flaggen zum Sonnenuntergang gestrichen, und des Morgens gesetzt wurden. Das hat sich nicht erhalten. Der Gebrauch der Nationalflagge durch hochseetüchtige private Schiffe, Boote und Jachten, also privaten Seefahrzeugen welche die Territorialgewässer verlassen dürfen, ist durch die einzelnen Länder speziell geregelt. So darf hier oftmals nur die Nationalflagge gezeigt werden, wenn dafür eine staatliche Genehmigung vorliegt.
Die Gösch ist die Bugflagge der Kriegsschiffe. Sie wird also ganz vorn am Schiff gehisst. Weiterhin kann sie identisch mit der Marine- oder Kriegsflagge sein, oder es gibt eine zu diesem Zweck speziell gestaltete Flagge. In einigen Ländern ist die Gösch auch bei Handelsschiffen üblich. Die Gösch wird gehisst wenn das Schiff im Hafen ankert oder festgemacht hat. Das Wort "Gösch" selbst kommt von den "Geusen", den niederländischen Freiheitskämpfern des 16. Jahrhunderts. Die Geusen haben als erste eine Gösch im heutigen Sinne verwendet, weil es vorkam, dass ihren Schiffen im Seegefecht mit der spanischen Flotte die Hauptflagge weggeschossen wurde. So war der Ersatz schon eingeplant. Manchmal wird auch die von der allgemeinen Gestaltung abweichende obere Ecke am Liek einer Flagge als Gösch bezeichnet.
siehe Trauerbeflaggung.
Eine Handelsflagge ist eine Flagge für die Handelsschiffe eines Staates, die der Staats- oder Nationalflagge häufig ähnelt. Das Recht zum Führen der Handelsflagge wird durch das Flaggenzeugnis des Staates verliehen, in dem das Schiff registriert ist, und sie muss von jedem im Schiffsregister eingetragenen Handelsschiff geführt werden. Somit kann die Handelsflagge nur von Schiffen geführt werden, die keine Kriegsschiffe, Staats- oder Hilfsschiffe oder Jachten sind. Die Besonderheit ist hier, dass ein Schiff kein exterritoriales Gebiet darstellt, und als Handelsschiff einer Privatperson o.ä. gehört, und nicht den Staat selbst repräsentiert. Somit verbietet sich normalerweise der Gebrauch der National- oder gar Staatsflagge von selbst. Um eben diesen Privatpersonen dennoch die Möglichkeit zu geben, ihre Nationalität zu bekunden, wurde die Handelsflagge geschaffen. Die Bekanntgabe der Nationalität ist insbesondere notwendig beim Ein- und Auslaufen in einen Hafen. Im englischen Sprachraum wird die Handelsflagge als "Civil Ensign" oder "Merchant Flag" bezeichnet.
Als Hoheitszeichen werden alle Symbole staatlicher Souveränität bezeichnet. Ihre Form, Gestaltung und Verwendung wird von den einzelnen Staaten in recht unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hoheitszeichen sind: das Staatswappen oder Staatssiegel, die Staatsflagge, die Nationalflagge, die Handelsflagge, die Marineflagge oder auch Kriegsflagge und alle Dienstflaggen, d.h. alle Flaggen staatlicher Behörden. Ebenso gehören Kokarden an Dienstmützen oder auch die Nationalitätskennzeichen an gepanzerten Kampffahrzeugen oder Kampfflugzeugen dazu.
Als Knatterfahne wird eine kurze, breite Flagge bezeichnet, die mit der Breitseite am Mast bzw. an der Fahnenstange befestigt ist.
Eine Kokarde ist ein farbiges Abzeichen, besonders für Mützen von Soldaten und Beamten. Eine Kokarde gibt - meist in konzentrischen Kreisen gestaltet - die Landes oder Nationalfarben wieder. Sie ist kein Hoheitszeichen im engeren Sinne, kennzeichnet jedoch den Träger der Kokarde als hoheitlich tätig. Für Soldaten gilt: die Kokarde kennzeichnet den Soldaten als regulären Kriegsteilnehmer (Kombattant). Ein Kombattant (französisch, "Mitkämpfer") ist eine nach dem Völkerrecht zum Kampf mit einer Waffe berechtigte Person. Für diese Personen gelten für den Fall der Gefangennahme die Vorschriften des III. Genfer Abkommens vom 12. 8. 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen. In früheren Bürgerkriegen wurden manchmal große Kokarden auf der Zivilkleidung des Kämpfers getragen, um im Kampfgetümmel die Erkennung der Zugehörigkeit zu Freund bzw. Feind zu ermöglichen.
Ein Kommandozeichen ist die Flagge des Kommandanten eines Kriegsschiffes oder des Befehlshabers eines militärischen Schiffsverbandes. Das Kommandozeichen wird am Mast des Schiffes gesetzt, auf dem sich der Befehlshaber jeweils aufhält.
Als Kriegsflagge wird sehr oft die Marineflagge bezeichnet, also die Dienstflagge der Kampfschiffe und -boote der Seestreitkräfte eines Staates. Die Kriegsflagge kann aber auch eine einzige Flagge sein, die von allen Teilstreitkräften, also Marine, Heer und Luftwaffe genutzt wird.
Die Landesfarben geben die heraldischen Farben eines Landes wieder,
also die Farben, die aus den Farben des Wappens oder der Flagge abgeleitet werden können.
Sie sind aber kein Hoheitszeichen. Die Landesfarben dürfen zu Dekorationszwecken
auch als Flagge gestaltet von jedermann verwendet werden, wenn gesetzlich nichts
anderes festgelegt wurde. Sind die Landesfarben als Flagge gestaltet, dürfen sie oft kein
Wappen oder ähnliches tragen, da sie sonst als Hoheitszeichen gelten könnten. Jedoch
sind die Landesfarben sehr häufig identisch mit der Nationalflagge eines Landes.
Weiterhin werden Landesfarben dann verwendet, wenn eine Verwendung als Nationalflagge auf
Grund des Fehlens einer Nation nicht in Betracht kommt. Das ist z.B. bei den früheren und
heutigen deutschen oder auch österreichischen Ländern der Fall, also Länder,
die über durch eigene Flaggen gekennzeichnete Hoheitsbereiche verfügen, jedoch keine Nation
repräsentieren.
Die Landesfarben sind, insbesondere in den deutschen Binnenländern, eine relativ neue
Erscheinung. Sie bildeten sich erst im Zuge der französischen Revolution und vor allem
während der folgenden Befreiungskriege heraus, als es nötig wurde eindeutige Zuordnungen
zu politischen oder militärischen Koalitionen treffen zu können. Das wurde vor allem mit
Kokarden umgesetzt. Deren Ausführung und farbliche Gestaltung, z.B. in der Reihenfolge
war nicht geregelt, weil dem wenig Bedeutung beigemessen wurde, aber immerhin waren die
Landesfarben vorhanden. Flaggen in den Landesfarben spielten anfangs so gut wie keine
Rolle, eher noch aufwändig gearbeitete Regimentsfahnen und dergleichen, aber auch
persönliche Banner. Andere Farben, z.B. auf Uniformen, als Säbeltroddeln, Fangschnüre
oder auch in Form von Wimpeln an Lanzen, waren schon wichtig, dienten aber nur dazu
Regimenter einer Brigade oder Armee besser unterscheiden zu können. Waren die
Landesfarben nicht durch eine spezielle Verordnung schriftlich festgelegt worden, bleiben
oft nur Anhaltpunkte zu deren Entstehung und Einführung, so etwa ein Farbwechsel bei den
Siegelschnüren von Behörden, aber man muss bedenken, dass gerade nachrangige Behörden
später versorgt wurden oder auch gerne alte Bestände aufbrauchten. Erst wenn Kokarden,
Urkundenschnüre und Ordensbänder dieselben Farben trugen, konnte von einer
vollständigen Einführung von Landesfarben gesprochen werden.
Als Liek wird die dem Flaggenmast (Fahnenstange) zugewandte Seite einer Flagge bezeichnet. Genau genommen ist es aber der oft weiße Saum der Flagge (Besatzband), in den die Flaggenleine eingenäht ist.
Die Marineflagge ist die Dienstflagge der Kampfschiffe und -boote der Seestreitkräfte eines Staates. Für die den Seestreitkräften zuarbeitenden staatlichen Hilfsschiffe gibt es in vielen Staaten eine spezielle Flagge.
Die Nationalflagge ist ein Hoheitszeichen eines Staates. Manche Staaten gestatten den Gebrauch durch ihre Bürger ohne Einschränkung, andere gestatten ihn nur an bestimmten nationalen und internationalen Feier- und Gedenktagen. In manchen Staaten ist der Gebrauch der Nationalflagge den staatlichen Dienststellen vorbehalten. Der Gebrauch der Nationalflagge durch hochseetüchtige private Schiffe, Boote und Jachten, also privaten Seefahrzeugen welche die Territorialgewässer verlassen dürfen, ist durch die einzelnen Länder speziell geregelt. So darf hier oftmals nur die Nationalflagge gezeigt werden, wenn dafür eine staatliche Genehmigung vorliegt. Oft wird die Nationalflagge nicht ganz richtig auch als Staatsflagge bezeichnet.
Als Oberecke einer Flagge wird die oft von der allgemeinen Gestaltung abweichende obere Ecke am Liek einer Flagge bezeichnet.
Im 17. Jahrhundert (Dreißigjähriger Krieg, englischer Bürgerkrieg, Nordischer Krieg, Konflikte in Nordamerika) warb ein sogenannter "Kriegsunternehmer" diensttaugliche Soldaten für sein Regiment an, das er wie einen Wirtschaftsbetrieb führte und im Rang eines Obristen (Oberst) zumeist selbst befehligte, natürlich im Auftrag eines Souveräns. Jedem Regiment wurde eine bestimmte Farbe zugeteilt, die auch seine Fahnen zu zeigen hatten. Das konnten anfänglich bis zu 14 Fahnen sein, ab der Mitte des 17. Jahrhunderts wurde das auf 4 Fahnen pro Regiment reduziert. Bedingt durch die sehr lineare Schlachtordnung richtete sich jede Kompanie eines Regimentes mit ihrer eigenen Flagge an jener Kompanie aus, die dem Obristen persönlich unterstand. Diese eine Kompanie führte die schmucklose, nur in der Regimentsfarbe gehaltene Obristenfahne. Die Fahnen der subalternen Kompanien, die auch von weniger hohen Rängen befehligt wurden, zeigten in der linken oberen Ecke normalerweise ein herrschaftliches Emblem. Außerdem zeigte das Fahnentuch Symbole wie Scheiben, "Flammen" oder ähnliches, deren gezeigte Anzahl auch die Dienstränge der abfolgende Kompaniebefehlshaber ersichtlich machen konnte, z.B. Obristleutnant (Oberstleutnant), Major bis zu den Hauptleuten (Hauptmann). Gegen Ende des 17. Jahrhunderts bildeten sich die stehenden, uniformierten Armeen. Deren Regimenter wurden durchweg von "Herren von Stand" angeworben, die auf "ihrer" Obristenfahne selbstverständlich ihr persönliches Wappen, Symbol oder Abzeichen führen wollten und auch führten. Etwa in der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden die von einem Regiment geführten Fahnen auf die Weisung der jeweiligen Monarchen vereinheitlicht, regelrecht normiert. So gab es dann zumeist zwei Fahnen, nämlich die Leibfahne (königlich oder herzoglich u.ä.) und die Regimentsfahne, deren Fahnentuch der Abzeichenfarbe dieses Regimentes entsprach.
(Quelle: Jürgen Kaltschmitt)
Die Postflagge ist eine spezielle Flagge. In den Zeiten, in den die Tätigkeit der Post zu den hoheitlichen Aufgaben eines Landes gehörte, war die Postflagge ein oft der Nationalflagge ähnliches Hoheitszeichen. An Land kennzeichnete sie mindestens den Standort eines Postamtes und höhere Dienststellen. Auf See kennzeichnete sie Postschiffe, auch manchmal als Gösch (Bugflagge) geführt. Auf Handelsschiffen konnte sie anzeigen, ob sich Post an Bord befindet. Die meisten Postsysteme sind heute weltweit privatisiert, so dass es keine hoheitliche Aufgabe mehr ist, sondern ein kommerzielles Unterfangen, dass nicht mehr durch eine spezielle Flagge gekennzeichnet wird. Es kommt noch dazu, dass der meistfrequentierte Postweg heute die Luftfracht ist. Aus oben genannten Gründen wird einem die Postflagge in der Seefahrt auf hoher See kaum noch begegnen.
Als Rangabzeichen wird eine Flagge bezeichnet, deren Führung militärischen Kommandeuren entsprechenden Ranges vorbehalten ist. z.B. Flagge für Admirale.
siehe Ensign
Die Seedienstflagge ist die Staatsflagge zur See, also die Flagge für Schiffe, Fahrzeuge und Staatsgebäude der Behörden der Seeschiffahrt. Manchmal gibt es getrennte Flaggen für Hochsee- und Binnengewässer.
= Flaggenproportionen; Eine Erläuterung von H.G. aus der Schweiz: Die Bezugslänge und somit die erste Zahl der Proportionen ist immer die Lieklänge egal, wie lang/weit die Fahne weht. Als Beispiel Lieklänge 1m: 1:1 heisst also 1m Liek und 1m auswehen 2:3 heisst 1m Lieklänge und 1.5m auswehen, 11:28 (z.B. Qatar) heißt 1m Lieklänge und 2.545454...m auswehen etc. Dies ist insofern auch relevant, dass bei Mastbeflaggung mit mehreren Flaggen unterschiedlicher Proportionen die Lieklänge bei allen gleich lang zu sein hat somit macht es auch Sinn, die Proportionen anzugeben mit Lieklänge zu Auswehlänge ... Ein weiterer Grund ist, dass die Lieklänge von den Fahnenmastdimensionen (oder wo die Flagge auch immer hängen wird) gegeben ist, und mit der Lieklänge ist das relevantere Maß vorne.
siehe Doppelstander
Die Staatsflagge ist das Hoheitszeichen eines Staates, dessen Gebrauch ausschließlich staatlichen Dienststellen vorbehalten ist (sogenannte Dienstflagge). In einigen Staaten verwenden auch Schiffe im Staatsdienst die Staatsflagge, andere haben dafür Sonderflaggen (siehe Seedienstflagge). In manchen Staaten ist die Staatsflagge mit der Nationalflagge identisch.
Das Staatswappen ist das heraldische Hoheitszeichen eines Staates. Dessen Benutzung ist meist den staatlichen Dienststellen und Behörden vorbehalten.
Eine Standarte ist eine quadratische Flagge. Sie entstand ursprünglich als Fahne für berittene Truppen ist aber in vielen Staaten seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts die Rangflagge von Staatsoberhäuptern und Fürstlichkeiten.
siehe Wimpel
Zum Zeichen der Trauer werden Flaggen nach dem Vorhissen halbmast oder halbstocks gesetzt. Ist das nicht möglich, werden sie am oberen Ende, am Liek, mit einem Trauerflor versehen.
Eine Trikolore ist eine dreifarbige Flagge mit gleichbreiten senkrechten oder auch waagerechten Streifen.
Als Jakob I. (15671625), seit 1567 König von Schottland, nach dem Tode der Königin Elisabeth I. im Jahre 1603 die Kronen von Schottland und England in Personalunion vereinigte, wurde für dieses Königtum eine neue Flagge geschaffen, welche die Flaggen Englands und Schottlands vereinigte. Die Flagge Englands ist weiß mit einem durchgehenden roten Balkenkreuz in der Mitte (Kreuz des heiligen Georg, Georgskreuz), und die Flagge Schottlands ist dunkelblau mit einem durchgehenden, weißen Diagonalkreuz in der Mitte (Kreuz des heiligen Andreas, Andreaskreuz). Diese beiden Symbole wurden wirkungsvoll miteinander kombiniert. Diese Flagge wurde mindestens seit 1633 "Union Jack" genannt. Diese Bezeichnung geht wahrscheinlich direkt auf die Kurzform des Namens des Königs Jakob I. zurück (= Jack). Im Jahre 1541 wurde der englische König Heinrich VIII. auch König von Irland, und ab 1649 wurde auch die Heraldik Irlands mit in den Union Jack einbezogen, anfänglich mit dem Harfen-Wappen, ab 1801 mit dem diagonalen roten Kreuz des heiligen Patrick. So entstand die heutige Nationalflagge Großbritanniens, die bis heute den Namen Union Jack beibehalten hat.
siehe Ensign
Als Wimpel bezeichnet man eine dreieckige Flagge.
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