mobile Ansicht, to the English Version tap the flag
- bis 1918 Herzogtum Sachsen-Meiningen, auch: Sachsen-Meiningen-Hildburghausen
- bis 1920 Land des Deutschen Reiches
- 1920 in Thüringen aufgegangen
• Flaggen
• Bedeutung/Ursprung der Flagge
• Wappen
• Bedeutung/Ursprung des Wappens
• Die Kokarde
• Landkarte
• Zahlen und Fakten
• Geschichte
• Ursprung des Landesnamens
1818–1920, offizielle Landesflagge (Landesfarben),
Quelle, nach: Jens Hild
1818–1920,
tatsächlich genutze Landesflagge, auch amtlich in Verwendung,
Quelle, nach: Jens Hild
1826–1918,
Große Flagge des Herzogs,
Seitenverhältnis = 5:7,
Quelle, nach: Deutsche Wappen Rolle,
Ruhmr. Fahnen dt. Geschichte
1897–1918,
Kleine Flagge des Herzogs,
Quelle, nach: Ruhmr. Fahnen dt. Geschichte,
Snamjena Germanii,
Flags of the World
Die Farben des Hauses Wettin sind Blau und Gelb. Sie leiten sich höchstwahrscheinlich vom Wappen der Herrschaft Landsberg ab. Diese Farben wurden von den Angehörigen der Schweizer Garde am kursächsischen Hof getragen. Ebenso waren die Bänder einzelner Orden blau-gelb. Schwarz und Gelb waren jahrhundertelang die Hoffarben (Livreefarben) an den sächsischen Höfen (Albertiner und auch Ernestiner). Sie stammen entweder vom ursprünglichen Stammwappen (schwarzer Löwe in goldenem Feld, das später zum Wappen der Markgrafschaft Meißen wurde) oder vom Wappen des Herzogtums Sachsen (das Rautenkranzwappen) ab. Schwarz und Gelb wurden etwa seit dem 17. Jahrhundert für Urkundenschnüre und für viele militärische Feldzeichen. Landesfarben im eigentlichen Sinne waren sie jedoch noch nicht.
Das ehemalige Albertinische Kurfürstentum und neue Königreich Sachsen trat am 11.12.1806 dem Rheinbund bei, und am 15.12.1806 folgten die Ernestinischen Herzogtümer in Thüringen. Die Truppen der Herzogtümer wurden zusammengefasst und gemäß Konvention vom 13.02.1807 mit einheitlichen Kokarden in Schwarz-Gold ausgestattet. Die Kokarden des Königreichs Sachsen blieben weiß.
Als der sächsische König Friedrich-August I., aus dem Geschlecht der albertinischen Wettiner, im Mai 1815 nach dem Endes der Befreiungskriege gegen Napoleon aus der Gefangenschaft nach Sachsen heimkehrten wollte, wies er Generalleutnant von Lecoq am 22.05.1815 an, die am Rhein stehenden sächsischen Truppen zu reorganisieren und heimzuführen. Die bis dato weißen Kokarden an den Mützen der Soldaten waren gemäß der Anweisung des Königs mit einem breiten grünen Rand zu umgeben, um Verwechslungen mit anderen Truppen auszuschließen. Die Nachricht von der Schaffung der Farbkombination von Weiß und Grün verbreitete sich sehr schnell, und gelangte noch vor dem König nach Sachsen. Und so wurde er von seinem Volk mit weiß-grünen Girlanden, Fahnen und Bändern empfangen. In Würdigung dieser Tatsache beschloss der Monarch diese Farben künftig anstelle von Schwarz und Gold als Ladesfarben zu verwenden. Die sächsischen Herzogtümer (Thüringen), regiert von den ernestinischen Wettinern, übernahmen zumeist diese Regelung für ihre Landesfarben und Flaggen.
Die Herzöge von Sachsen-Coburg-Gotha übernahmen schrittweise diese Regelung, endgültig bis ca. 1830, und zwar in der Anordnung Grün-Weiß. Jedoch wurden in der Praxis, von Seiten der Behörden, schon seit 1823 weiß-grüne(!) Kokarden an Mützen verwendet, die nach dem Bruderkrieg von 1866/67 auf grün-weiß-grün geändert wurden.
Die Landesfarben der deutschen Länder (oft aus den Farben des Wappens abgeleitet und in Form von Kokarden, aber auch Flaggen verwendet), bildeten sich – vor allem bei den deutschen Binnenländern – erst recht spät heraus, oft in Folge der französischen Revolution und den folgenden Befreiungskriegen. In dem Zeitraum von ca. 1815 bis ca. 1830 war dieser Prozess dann in allen deutschen Ländern abgeschlossen.
Die Regentin Herzogin Luise Eleonore bestimmte zum 12. September 1818 die Farbkombination von Weiß-Grün offiziell als Landesfarben. Jedoch wurde in der Praxis die Farbkombination Grün-Weiß verwendet, auch von Ämtern und Behörden. Am 9. Dezember 1895 bestimmte Herzog Georg II., dass man es bei dieser Regelung belassen sollte, womit eigentlich zwei Farbkombinationen offiziell wurden.
Eine persönliche Flagge für den Herzog wurde bereits 1826 eingeführt. Sie war im Original 5 m hoch und 6,75 m breit und zeigte zwei horizontale Streifen in Grün und Weiß und in einer vergößerten Oberecke das Bild des Landeswappens. Diese Flagge wurde 1897 oder (nach anderen Quellen) im Jahre 1900 durch ein weiteres Modell ergänzt, das als "kleine Standarte des Herzogs" bezeichnet wurde. Diese Flagge zeigte vier horizontale Streifen in Grün und Weiß und in der Oberecke das Bild des sächsischen Wappens. Damit ähnelt diese Flagge einer persönliche Flagge des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha, die um die gleiche Zeit eingeführt worden war, nur waren das Format und Details in der Oberecke abweichend.
Die Landesfarben der thüringischen Kleinstaaten bestanden nach der Abdankung der Fürsten weiter, auch nach der Bildung des Landes Thüringen (01.05.1920), nur wurden sie zu Gebietsflaggen. Am 25.04.1922 wurde die "Verordnung über die Beflaggung der staatlichen Dienstgebäude" erlassen, die festlegte, dass die bisherigen Gebietsflaggen nicht mehr zu verwenden sind. Erst die Abschaffung der Gebiete am 01.04.1923 bedeutete das Ende für die Landesfarben der ehemaligen Thüringischen Staaten.
Quelle: Volker Preuß,
www.sachsenlied.de,
Jens Hild,
Flags of the World,
Deutsche Wappen Rolle
Kleines Wappen von Sachsen-Meiningen,
Quelle, nach: Deutsche Wappen Rolle
Mittleres Wappen von Sachsen-Meiningen,
Quelle, nach: Deutsche Wappen Rolle
Schild des mittleren Wappens von Sachsen-Meiningen,
Quelle, nach: Deutsche Wappen Rolle
Schild des großen Wappens von Sachsen-Meiningen,
Quelle, nach: Deutsche Wappen Rolle
Das zentrale Element der Heraldik der sächsischen Monarchien ist der sächsische Wappenschild. Es wurde um 1180 geschaffen, als die Askanier, Markgrafen von Brandenburg und Grafen von Ballenstedt zu den Herzögen von Sachsen wurden: Über das schwarz-goldene Ballenstedter Wappen wurde ein grüner Rautenkranz gelegt. Der Titel des Herzogs von Sachsen wanderte mit der Belehnung an verschiedene adlige Familien im Prinzip die Elbe aufwärts bis ins heutige Mitteldeutschland. Im Jahre 1485 erfolgte die "Leipziger Teilung" der wettinischen Lande zwischen den Brüdern Herzog Albrecht (Stammvater der Albertiner) und Kurfürst Ernst (Stammvater der Ernestiner). Die Ernestiner teilten sich in viele Linien, welche die sächsiche Heraldik beibehielten. Eine davon war Sachsen-Meiningen.
Zum Wappen: Das große Wappen (Wappenmantel mit Krone, Schild, 4 Helme mit Helmkleinodien, Schildhalter und Postament) zeigte zuletzt auf dem Wappenschild neben 18 Feldern das sächsische Rautenkranzwappen als Herzschild. Im mittleren Wappen (Wappenmantel, Schild, Krone) zeigte der Schild neben dem sächsischen Rautenkranzwappen als Herzschild 4 Felder: Landgrafschaft Thüringen (weiß-rot gestreifter Löwe auf Blau, Grafschaft Henneberg (schwarze Henne auf grünem Berg vor goldenem Hintergrund), Grafschaft Römhild (gekrönte silberne Säule auf Rot) und Markgrafschaft Meißen (schwarzer Löwe auf Gold). Das kleine Wappen (Schild mit Krone) zeigte nur das sächsische Rautenkranzwappen.
Quelle: Volker Preuß,
Deutsche Wappen Rolle
bis 1807,
Kokarde von Sachsen-Meiningen,
Quelle, nach: Jens Hild
1807–1815(?),
Kokarde von Sachsen-Meiningen,
Quelle, nach: Jens Hild
1866/1867–1920,
Kokarde von Sachsen-Meiningen,
Quelle, nach: Jens Hild
Das ehemalige Albertinische Kurfürstentum und neue Königreich Sachsen trat am 11.12.1806 dem Rheinbund bei, und am 15.12.1806 folgten die Ernestinischen Herzogtümer in Thüringen. Die Truppen der Herzogtümer wurden zusammengefasst und gemäß Konvention vom 13.02.1807 mit einheitlichen Kokarden in Schwarz-Gold ausgestattet. Die Kokarden des Königreichs Sachsen blieben weiß. Als das Königreich Sachsen am 16.06.1815 die Farben Weiß und Grün zu Nationalfarben machte, folgten die sächsischen Herzogtümer in Thüringen, regiert von den ernestinischen Wettinern, zumeist diese Regelung für ihre Landesfarben, Flaggen und Kokarden. Die Anordnung von Weiß und Grün wurde dabei verschiendentlich variiert.
Quelle: Volker Preuß,
Jens Hild,
Deutsche Wappen Rolle
Lesen Sie hier:
Hintergründe, Geschichte und Fakten zum Thema "Kokarden".
Kokarde
Die Thüringischen Staaten:
Quelle:
Volker Preuß
Die Landkarte zeigt das Herzogtum Sachsen-Meiningen zwischen 1867 und 1918 in Orange.
Fläche: 2.468 km² (1910)
Einwohner: 278.750 (1910)
Bevölkerungsdichte: 113 Ew./km² (1910)
Hauptstädte: Meiningen
Währung bis 1871: 1 Gulden = 60 Kreuzer = 240 Pfennige
Währung 1871–1924: 1 Mark = 100 Pfennig
Währung 1924–1934: 1 Reichsmark (RM) = 100 Reichspfennig (Rpf.)
Quelle: Der Michel,
Wikipedia (D)
1264 · die Landgrafschaft Thüringen (damals wesentlich größer) wird nach einem Erbfolgekrieg geteilt, der Markgraf von Meißen aus dem Hause Wettin erhält den östlichen Teil, die Landgrafschaft Thüringen (fast das gesamte heutige Thüringen), der westliche Teil wird die Landgrafschaft Hessen
1342–1346 · das Haus Wettin kann sich gegen eine Koaliton lokaler thüringischer Grafen durchsetzen, die Grafen müssen ihr Land vom Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen zum Lehen nehmen, nach deren Aussterben fielen diese Gebiete an Thüringen (außer Schwarzburg und Reuss)
1423 · der Meißner Markgraf Friedrich der Streitbare erhält Sachsen-Wittenberg (Kurfürstentum Sachsen) zum Lehen, danach allmähliche Übertragung der Bezeichnung "Sachsen" auf die Markgrafschaft Meißen
1485 · "Leipziger Teilung" der wettinischen Lande zwischen den Brüdern Herzog Albrecht (Stammvater der Albertiner) und Kurfürst Ernst (Stammvater der Ernestiner; Herzog Albrecht: Mark Meißen, westliches Osterland, Nordthüringen; Kurfürst Ernst: Kurfürstentum Sachsen, Südthüringen, Vogtland
1547 · "Wittenberger Kapitulation" die Kurwürde geht von den Ernestinern auf die Albertiner über
1640 · Ernestinische Teilung, Herzog Wilhelm IV. teilt das sein Herzogtum Sachsen-Weimar, in das Herzogtum Sachsen-Eisenach, unter seinem Bruder Albrecht, und das Herzogtum Sachsen-Gotha, unter unter seinem Bruder Ernst I. (dem Frommen)
1675 · Tod von Herzog Ernst I. dem Frommen von Sachsen-Gotha (Ernestiner), er hinterlässt sieben Söhne
1680 · Sachsen-Gotha wird unter den sieben Söhnen aufgeteilt, dabei etstehen folgende 7 Herzogtümer: Sachsen-Gotha-Altenburg unter Herzog Friedrich I., Sachsen-Coburg unter Herzog Albrecht, Sachsen-Meiningen unter Herzog Bernhard I., Sachsen-Römhild unter Herzog Heinrich, Sachsen-Eisenberg unter Herzog Christian, Sachsen-Hildburghausen unter Herzog Ernst, Sachsen-Saalfeld unter Herzog Johann Ernst
1699 · Tod von Herzog Albrecht von Sachsen-Coburg, er hinterlässt keine Erben, es folgen Erbstreitigkeiten zwischen Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Saalfeld
1735 · Sachsen-Coburg kommt zum größten Teil an Sachsen-Saalfeld, es entsteht die Linie Sachsen-Coburg-Saalfeld
1806 · Beitritt von Sachsen-Meiningen zum Rheinbund
1815 · Beitritt zum Deutschen Bund
1825 · Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg. Durch einen vom sächsischen König Friedrich August I. gefällten Schiedsspruch werden im Jahre 1826 die sächsischen Herzogtümer in Thüringen territorial neu geordnet: Die Linie Sachsen-Hildburghausen verzichtet auf ihr Land und übernimmt Sachsen-Altenburg. Sachsen-Coburg-Saalfeld verzichtet auf Saalfeld. Die Teilherzogtümer Hildburghausen und Saalfeld kommen zu Sachsen-Meiningen. Das Teilherzogtum Gotha kommt zu Sachsen-Coburg, so entsteht Sachsen-Coburg-Gotha.
1866 · im Bruderkrieg auf Seiten des Deutschen Bundes (Österreichs), Beitritt zum Norddeutschen Bund
1871 · Beitritt des Herzogtums Sachsen-Meiningen zum Deutschen Reich
1918 · Sturz der Monarchie, Schaffung des Freistaats Sachsen-Meiningen
01.05.1920 · im Land Thüringen aufgegangen
Quelle: Wikipedia (D),
RetroBib Retrobibliothek,
Atlas zur Geschichte
Der Ursprung des Namens "Sachsen" liegt im 5. Jahrhundert im alten Stammesherzogtum der Sachsen im heutigen Nordwestdeutschland. Das Land wurde 1180 durch den deutschen Kaiser zerschlagen, jedoch blieb der Titel des "Herzogs von Sachsen" erhalten, war mit Randgebieten des alten Herzogtums verbunden und wanderte mit der Belehnung an verschiedene adlige Familien im Prinzip die Elbe aufwärts bis ins heutige Sachsen (damals Markgrafschaft Meißen unter dem Haus Wettin) in Mitteldeutschland. Zur Unterscheidung vom eigentlichen Sachsen, dem Stammesherzogtum, wurde das Sachsen der Wettiner "Obersachsen" genannt. Das blieb so, bis sich für die alten sächsischen Gebiete der Begriff "Hannover" durchgesetzt hatte, die heute grob zu "Niedersachsen" zusammengefasst sind.
Der Name "Sachsen" übertrug sich 1485 mit der Teilung des wettinischen Sachsen in die Linien der Albertiner und Ernestiner auch auf die thüringischen Gebiete. Da die Herzöge dort die Promogenitur lange ablehnten, wurde die Herzogtümer vielfach zwischen allen Söhnen geteilt und es entstand ein dichtes Geflecht von von kleinen Teilherzogtümern (benannt nach der Hauptstadt des Herzogtums), die, oft miteinender verbunden, den verschiedenen Familienlinen dynastisch zugeteilt waren, oft vererbt, teilweise vererbt oder gar ausgetauscht wurden. Das schlug sich immer im Namen des jeweiligen Herzogtums nieder. So verzichtete z.B. Sachsen-Coburg-Saalfeld auf das Teilherzogtum Saalfeld und bekam das Teilherzogtum Gotha übertragen. So entstand das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha, offziell aus den zwei Teilherzogtümern Coburg und Gotha bestehend.
Der Name Thüringen für die ganze Region hat sich trotzdem erhalten, er kommt vom alten Königreich der Thüringer, das jedoch schon im 6. Jahrhundert durch die Franken vernichtet und annektiert wurde. Im 7. Jahrhundert wurde das Herzogtum Thüringen gegründet, das wiederum nur ein Jahrhundert lang Bestand hatte. Ein Stammesherzogtum war das jedoch nicht, da es die Thüringer nicht mehr gab. Im Jahre 1131 wurde vom späteren Kaiser Lothar III. die Landgrafschaft Thüringen errichtet und dem Haus der Ludowinger übertragen, die jedoch schon 1247 ausstarben. Das Land wurde 1264 nach einem Erbfolgekrieg zwischen den Wettinern (als Landgrafschaft Thüringen) und dem Haus Brabant (als Landgrafschaft Hessen) aufgeteilt.
Quelle: Volker Preuß