Nachdem der Krieg Preußens und Österreichs und ihrer jeweiligen Verbündeten am 03.07.1866 in der Schlacht bei Königgrätz zugunsten Preußens entschieden worden war, beendete der Friede von Prag am 23.08.1866 diesen Krieg. Die Initiative zur Einigung des Reiches war damit an Preußen übergegangen. Dies bedeutete die Favorisierung einer sogenannten "kleindeutschen" Lösung, d.h. die Bildung eines gesamtdeutschen Nationalstaates unter Ausschluss Österreichs. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war seit August 1866 bemüht ein solches Staatengebilde zu schaffen, zunächst mit den 17 deutschen Staaten, die sich als Verbündete am Krieg gegen Österreich beteiligt hatten. Nach dem Abschluss von Friedensverträgen traten auch Reuß ältere Linie, Sachsen und Sachsen-Meiningen, und teilweise (nur der nördliche Landesteil) auch Hessen-Darmstadt dem Norddeutschen Bund bei. Die Verfassung des Bundes trat am 01.07.1867 in Kraft. Bundespräsident wurde der preußische König (Wilhelm I.). Er hatte den Oberbefehl über das Bundesheer und bestimmte allein über die gemeinsame Außenpolitik. Das oberste Regierungsorgan war der Bundesrat, als gemeinsame Vertretung aller Mitgliedsländer, dem der von Preußen zu ernennende Bundeskanzler (Otto von Bismarck) vorstand. Wahlen entschieden über die Zusammensetzung des Reichstages, der zusammen mit dem Bundesrat die Legislative bildete. Diese Verfassung bildete die Grundlage für die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871.
Die Farben der Flagge des Norddeutschen Bundes sind Schwarz, Weiß und Rot. Diese Farbkombination entstand im Jahre 1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß). Diese Flagge war für den Norddeutschen Bund nicht als Nationalflagge gedacht, denn schließlich repräsentierte der Bund keine Nation, sondern immer noch ein Staatenbündnis. Die schwarz-weiß-rote Flagge war für die Handelsmarine des Norddeutschen Bundes bestimmt, ursprünglich sogar auch für die Kriegsmarine. Da aber nur Preußen und die Hansestädte über eine größere Anzahl von Handels- oder Kriegsschiffen verfügten, erklärt sich, warum die Farben Schwarz, Weiß und Rot für die Repräsentation des Norddeutschen Bundes auf den Meeren ausreichte. Zur Herkunft der Kombination der Farben Schwarz, Weiß und Rot gibt es noch weitere Theorien,
die aber jeglicher Grundlage entbehren:
• Die Farbkombination sei aus der Verbindung der Farben Preußens mit den Farben des alten Kurfürstentums Brandenburg entstanden.
• Jede einzelne der Farben Schwarz, Weiß und Rot habe ihre Bedeutung, so stehe Schwarz für die dunkle Vergangenheit, Weiß für die strahlende Zukunft, und das Rot stehe für das Blut der im Kampf für die Sache nar nationalen Einheit Gefallenen.
Die Kriegsflagge und auch die Gösch der Kriegsschiffe zeigen ein Eisernes Kreuz. Das Eiserne Kreuz ist eine militärische Auszeichnung aus den Befreiungskriegen. Es wurde seit seiner Stiftung im Jahre 1813 von Anfang an ohne Berücksichtigung des Dienstgrads oder der ständischen Herkunft verliehen, ist damit eine Art Volksorden, der, gerade auch in der Zeit nach den Befreiungskriegen, die Idee des völkischen Widerstands gegen Fremdbestimmung und für eine freie und unteilbare Nation beflügelte. Bei der Gestaltung des Ordens stand die Flagge Preußens aus dem 18. Jahrhundert Modell, dieser wiederum war das Kreuz des Deutschen Ordens aus dem 15. Jahrhundert Vorbild. Das Eiserne Kreuz wurde im Jahre 1870 erneut im Rahmen der militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Kaiserreich Frankreich gestiftet (deutsch-französischer Krieg).
Eine Zeit lang war das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit ist in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland ab 1993 als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung verboten. Diese Rechtslage hat sich aber später geändert (2010?) und das Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt dazu: „Die Führung der ‚Reichskriegsflagge‘ erfüllt weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dennoch kann die ‚Reichskriegsflagge‘ nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht dann sichergestellt werden, wenn dies in konkreten Einzelfällen die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme ist, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Flagge Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist und diese sich dadurch beheben lässt.“ (Quelle/Source: Wikipedia) Das heißt: Es kann – nach einer Anzeige – eine Störung der öffentlichen Ordnung angenommen werden. Es wird daraufhin versucht werden zu erreichen, dass die Flagge freiwillig und dauerhaft entfernt wird. Geschieht dies nicht, kann die Flagge beschlagnahmt werden. Konsequenzen für den Störer (etwa eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat) gibt es keine, da kein Straftatbestand vorliegt. Volker Preuß
Das Bundesland Bremen verbietet Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit. Ein entsprechender Erlass tritt am Montag (21.09.2020) im Kraft, wie die Innenbehörde der Hansestadt am Freitag mitteilte. Demnach wird das Polizeigesetz um eine Bestimmung ergänzt, die das öffentliche Zeigen und Verwenden der historischen Flaggen verbietet. Beamten dürfen die Fahnen bei Verstößen konfiszieren, den Besitzern droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bezeichnete die Flaggen als "Symbole nationalsozialistischer und ausländerfeindlicher Gesinnung", die aus der Öffentlichkeit verbannt werden müssten. "Es war Zeit zu handeln", sagte er mit Blick auf die jüngsten Ereignisse bei Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin, wo Rechtsextremisten die Flaggen des deutschen Kaiserreichs vor dem Reichstag geschwenkt hatten. Die Reichs- und Reichskriegsflaggen gelten seit langem als ein Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnern. Anders als Hakenkreuzfahnen sowie ähnliche nationalsozialistische Abzeichen sind sie nicht verboten. Es gab bisher lediglich Bestimmungen, wonach die Polizei sie etwa bei Demonstrationen in bestimmten Fällen beschlagnahmen kann. Der Erlass begründet das Verbot laut Bremer Innenbehörde damit, dass das Zeigen der schwarz-weiß-roten Flaggen "eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstellt. Er gilt für alle Varianten der Reichskriegsflagge. Die einfache Reichsflagge ist nur betroffen, wenn "eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht". Quelle: AFP, 18.09.2020